Arbeitsbühnen mieten Kernen im Remstal
Bei uns finden Sie eine große Auswahl an Scherenarbeitsbühnen, Teleskoparbeitsbühnen und Gelenkteleskoparbeitsbühnen.
Von uns können Sie eine Arbeitsbühne mieten.
Wir bieten einen unkomplizierten, zuverlässigen Mietservice und hochwertige Arbeitsbühnen. Arbeitsbühnen mieten Kernen im Remstal – fragen Sie gleich an!
Arbeitsbühnen mieten Kernen im Remstal für jedes Aufgabengebiet
Bei uns können Sie eine Vielzahl von Arbeitsbühnen mieten Kernen im Remstal mit verschiedenen Antriebsoptionen. Für den Einsatz in Innenräumen wie beispielsweise in Hallen, Supermärkten und Industrieproduktionen empfehlen wir fahrbare Hebebühnen mit Elektroantrieb und weißen Reifen, die umweltfreundlich sind. Wir haben eine breite Palette an Scherenhebebühnen, Gelenkteleskophebebühnen und Mastarbeitsbühnen zur Auswahl. Für den Einsatz im Freien auf Baustellen oder im schweren Gelände bieten wir Diesel-Scherenbühnen, Gelenkteleskopbühnen mit Hybridantrieb und schwere Teleskophebebühnen mit Diesel-Allradantrieb an.
Wenn Sie eine Arbeitsbühne benötigen, die perfekt auf Ihre Anforderungen abgestimmt ist, sind Sie bei uns genau richtig. Wir bieten ausschließlich qualitativ hochwertige Teleskopbühnen zur Vermietung an. Kontaktieren Sie uns jetzt und wir finden gemeinsam die passende Lösung für Sie. Gerne beraten wir Sie und finden die passende Arbeitsbühne für Ihren Bedarf. Bei uns können Sie Arbeitsbühnen und Hebebühnen zu den besten Preisen mieten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die Leistungen im Überblick, das können wir für Sie tun:
Unsere Arbeitsbühnen
RAUPEN GELENK-ARBEITSBÜHNEN
ELEKTRISCHE SCHEREN-ARBEITSBÜHNEN
DIESEL SCHEREN-ARBEITSBÜHNEN
ELEKTRISCHE VERTIKAL-ARBEITSBÜHNEN
ELEKTRISCHE GELENK-ARBEITSBÜHNEN
DIESEL TELESKOP-ARBEITSBÜHNEN
WIR FREUEN UNS AUF IHRE ANFRAGE!
Schäfer Gerüstbau GmbH & Co. KG
Traminerweg 15
71364 Winnenden
Telefon: 07195 / 97 97 32 – 0
Fax: 07195 / 97 97 32 – 29
E-Mail: info@schaefer-geruestbau.de
Web: www.schaefer-geruestbau.de
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Sie haben Fragen?
Gerne beantworten wir Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon.
Wir haben hier einige Fragen zusammengefasst die in der Vergangenheit aufkamen.
Möglicherweise finden Sie Ihre Frage hier wieder.
Schauen Sie auf unsere Homepage nach dem passenden Gerät, die Datenblätter der jeweiligen Maschinen stehen Ihnen als Download zur Verfügung. Sollten Sie sich nicht sicher sein, welches Gerät das richtige für Ihr Anliegen ist, melden Sie sich gerne jederzeit bei uns. Wir vereinbaren einen Termin vor Ort mit Ihnen und Beraten Sie kostenlos, welches Gerät in Frage kommt.
Für ein Angebot entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Auch die Beratung (wenn notwendig mit gemeinsamen Vor-Ort-Termin) ist für Sie kostenlos.
Es ist ein Schaden entstanden? Kontaktieren Sie uns und wir besprechen das weitere Vorgehen. Die Geräte sind in jedem Fall versichert. Eine Selbstbeteiligung entnehmen Sie aus dem Mietvertrag.
Gerne liefern wir die Geräte an Sie an und holen diese wieder ab. Manche Geräte haben eine Straßenzulassung. Diese können bei uns nach vorheriger Rücksprache abgeholt werden. Wenn Sie ein passendes Lieferfahrzeug besitzen, ist auch eine Selbstabholung von Geräten ohne Straßenzulassung bei uns Möglich. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit uns auf.
Wir weisen Sie Gründlich und Ausführlich in die Bedienung und Steuerung unserer Geräte ein damit Sie diese Sicher und Gefahrlos Bedienen können. Dies geschieht in der Regel zum Zeitpunkt der Auslieferung.
a) Im Gewerblichen Bereich benötigen Bediener von Hubarbeitsbühnen, Teleskoplader und Gabelstaplern die entsprechenden „Führerscheine“. Die Verantwortung hierfür liegt beim Arbeitgeber. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter, welche die Geräte Bedienen, die entsprechende Qualifikation besitzen. TIPP: Bei uns können Sie an folgenden Ausbildungen Teilnehmen – Gabelstaplerschein, Arbeistbühnenschein – sprechen Sie uns gerne an.
b) Im Privaten Bereich benötigen sie keine spezielle Qualifizierung. Sie erhalten die Einweisung von uns und können mit dem Gerät arbeiten. Bei Geräten mit Straßenzulassung benötigen Sie ggf. die entsprechende Führerscheinklasse.
Sollten Sie ein Gerät von uns gemietet haben und wollen es an weitere Firmen überlassen, ist die Grundsätzlich nicht gestattet bzw. mit uns abzustimmen (siehe auch Mietvertrag). Des Weiteren bleiben Sie in allen Belangen unser Mietverttragspartner und Ansprechpartner.
Es ist Ihnen untersagt, die Mietgeräte aus Deutschland auszuführen (siehe Mietvertrag). Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne jederzeit.
Vereinbarungen zur Abrechnung finden Sie in Ihrem Angebot und Ihrem Mietvertrag. Sollten noch weitere Fragen bestehen, kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.
Generell gelten die Mietbedingungen aus dem Mietvertrag. Für Tage an welchen nicht gearbeitet wird können im Einzelfall Sondervereinbarungen getroffen werden. Kontaktieren Sie uns hierzu.
Wir lassen Sie nicht im „Regen“ stehen. Sie haben ein Dringliches Anliegen, dass auch am Wochenende oder an Schließtagen absolut nicht warten kann? Kontaktieren Sie uns bitte per Mail und Schildern Sie am besten schon im Betreff der E-Mail, dass es sich um einen Notfall handelt. Wir nehmen schnellst möglich Kontakt zu Ihnen auf.