Anwenderfreundlichen Personenlift mieten Schwäbisch Gmünd
Die Personenlifte kommen überall dort zum Einsatz, wo wenig Platz verfügbar ist oder eine geringe Belastung für den Boden verlangt wird. Übliche Einsatzorte sind z.B. in Einkaufszentren, auf Messen, Turnhallen und Ausstellungen, in Museen oder Theatern.
Es ist noch zu beachten, dass der Arbeitskorb eines Personenlifts nur von einer Person genutzt werden kann.
Wenn Sie Montagen, Reinigungen oder Wartungsarbeiten in Höhen durchführen müssen, die mit einer Leiter nicht erreichbar sind oder Ihnen der Aufbau von Gerüsten zu zeitintensiv ist, sollten Sie sich die Möglichkeit ansehen, einen Personenlift von Gerüstbau Schäfer zu mieten. Wir stellen Ihnen eine große Auswahl an zuverlässigen Maschinen für alle erdenklichen Einsatzorte zur Verfügung.
Bei der Miete eines Personenlifts von Gerüstbau Schäfer erhalten Sie nicht nur ein top Arbeitsgerät, sondern auch kompetente Beratung, schnelle Lieferung und hohe Zuverlässigkeit.
Die platzsparenden Personenlifte bestehen aus einem sicheren Personenkorb, einem leistungsstarken Hubsystem und solidem Stützauslegern. So erhält der Personenlift einen festen Halt auf dem Boden. Eine geringe Aufbauzeit und die einfache Handhabung sind die Pluspunkte für einen Personenlift. Wenn Sie einen Personenlift mieten Schwäbisch Gmünd möchten, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!
Die Leistungen im Überblick, das können wir für Sie tun:
Unsere Personenlifte
WIR FREUEN UNS AUF IHRE ANFRAGE!
Schäfer Gerüstbau GmbH & Co. KG
Traminerweg 15
71364 Winnenden
Telefon: 07195 / 97 97 32 – 0
Fax: 07195 / 97 97 32 – 29
E-Mail: info@schaefer-geruestbau.de
Web: www.schaefer-geruestbau.de
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Sie haben Fragen?
Gerne beantworten wir Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon.
Wir haben hier einige Fragen zusammengefasst die in der Vergangenheit aufkamen.
Möglicherweise finden Sie Ihre Frage hier wieder.
Schauen Sie auf unsere Homepage nach dem passenden Gerät, die Datenblätter der jeweiligen Maschinen stehen Ihnen als Download zur Verfügung. Sollten Sie sich nicht sicher sein, welches Gerät das richtige für Ihr Anliegen ist, melden Sie sich gerne jederzeit bei uns. Wir vereinbaren einen Termin vor Ort mit Ihnen und Beraten Sie kostenlos, welches Gerät in Frage kommt.
Für ein Angebot entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Auch die Beratung (wenn notwendig mit gemeinsamen Vor-Ort-Termin) ist für Sie kostenlos.
Es ist ein Schaden entstanden? Kontaktieren Sie uns und wir besprechen das weitere Vorgehen. Die Geräte sind in jedem Fall versichert. Eine Selbstbeteiligung entnehmen Sie aus dem Mietvertrag.
Gerne liefern wir die Geräte an Sie an und holen diese wieder ab. Manche Geräte haben eine Straßenzulassung. Diese können bei uns nach vorheriger Rücksprache abgeholt werden. Wenn Sie ein passendes Lieferfahrzeug besitzen, ist auch eine Selbstabholung von Geräten ohne Straßenzulassung bei uns Möglich. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit uns auf.
Wir weisen Sie Gründlich und Ausführlich in die Bedienung und Steuerung unserer Geräte ein damit Sie diese Sicher und Gefahrlos Bedienen können. Dies geschieht in der Regel zum Zeitpunkt der Auslieferung.
a) Im Gewerblichen Bereich benötigen Bediener von Hubarbeitsbühnen, Teleskoplader und Gabelstaplern die entsprechenden „Führerscheine“. Die Verantwortung hierfür liegt beim Arbeitgeber. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter, welche die Geräte Bedienen, die entsprechende Qualifikation besitzen. TIPP: Bei uns können Sie an folgenden Ausbildungen Teilnehmen – Gabelstaplerschein, Arbeistbühnenschein – sprechen Sie uns gerne an.
b) Im Privaten Bereich benötigen sie keine spezielle Qualifizierung. Sie erhalten die Einweisung von uns und können mit dem Gerät arbeiten. Bei Geräten mit Straßenzulassung benötigen Sie ggf. die entsprechende Führerscheinklasse.
Sollten Sie ein Gerät von uns gemietet haben und wollen es an weitere Firmen überlassen, ist die Grundsätzlich nicht gestattet bzw. mit uns abzustimmen (siehe auch Mietvertrag). Des Weiteren bleiben Sie in allen Belangen unser Mietverttragspartner und Ansprechpartner.
Es ist Ihnen untersagt, die Mietgeräte aus Deutschland auszuführen (siehe Mietvertrag). Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne jederzeit.
Vereinbarungen zur Abrechnung finden Sie in Ihrem Angebot und Ihrem Mietvertrag. Sollten noch weitere Fragen bestehen, kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.
Generell gelten die Mietbedingungen aus dem Mietvertrag. Für Tage an welchen nicht gearbeitet wird können im Einzelfall Sondervereinbarungen getroffen werden. Kontaktieren Sie uns hierzu.
Wir lassen Sie nicht im „Regen“ stehen. Sie haben ein Dringliches Anliegen, dass auch am Wochenende oder an Schließtagen absolut nicht warten kann? Kontaktieren Sie uns bitte per Mail und Schildern Sie am besten schon im Betreff der E-Mail, dass es sich um einen Notfall handelt. Wir nehmen schnellst möglich Kontakt zu Ihnen auf.