Personenlift mieten2023-06-01T11:19:40+00:00

Personenlift mieten

Wir bieten Ihnen Personenlifte mit hoher Anwenderfreundlichkeit und Flexibilität.

Von uns können Sie einen leichten Personenlift mieten.

Wir bieten einen unkomplizierten, zuverlässigen Mietservice und hochwertige Personenlifte.

Anwenderfreundlichen Personenlift mieten

Die Personenlifte kommen überall dort zum Einsatz, wo wenig Platz verfügbar ist oder eine geringe Belastung für den Boden verlangt wird. Übliche Einsatzorte sind z.B. in Einkaufszentren, auf Messen, Turnhallen und Ausstellungen, in Museen oder Theatern.
Es ist noch zu beachten, dass der Arbeitskorb eines Personenlifts nur von einer Person genutzt werden kann.

Wenn Sie Montagen, Reinigungen oder Wartungsarbeiten in Höhen durchführen müssen, die mit einer Leiter nicht erreichbar sind oder Ihnen der Aufbau von Gerüsten zu zeitintensiv ist, sollten Sie sich die Möglichkeit ansehen, einen Personenlift von Gerüstbau Schäfer zu mieten. Wir stellen Ihnen eine große Auswahl an zuverlässigen Maschinen für alle erdenklichen Einsatzorte zur Verfügung.

Bei der Miete eines Personenlifts von Gerüstbau Schäfer erhalten Sie nicht nur ein top Arbeitsgerät, sondern auch kompetente Beratung, schnelle Lieferung und hohe Zuverlässigkeit.

Die platzsparenden Personenlifte bestehen aus einem sicheren Personenkorb, einem leistungsstarken Hubsystem und solidem Stützauslegern. So erhält der Personenlift einen festen Halt auf dem Boden. Eine geringe Aufbauzeit und die einfache Handhabung sind die Pluspunkte für einen Personenlift. Wenn Sie einen Personenlift mieten möchten, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!

Personenlift mieten, ein Leichtgewicht

Ein Personenlift kombiniert mit einer maximaler Arbeitshöhe auch minimales Eigengewicht. Bei der Herstellung der Senkrechtlifte, sind meistens Aluminium Elemente eingesetzt um das Gewicht gering zu halten und gleichzeitig die Arbeitshöhe sicher und schnell erreichen zu können.

Personenlift mieten mit Sicherheit und Qualität

Wir bei Gerüstbau Schäfer legen viel Wert auf die Sicherheit und Qualität. Daher vermieten wir auch Personenlifte von der Marke Genie.
Damit wir Ihnen die Personenlifte auch sicher vermieten können, werden die Personenlifte vor jedem Einsatz von unserem Fachpersonal geprüft. Beim Personenlift mieten erhalten Sie auch von uns eine geschulte Einweisung.

Personenlift mieten: Sie bestellen, wir liefern

Beim Personenlift mieten, bringen wir Ihnen den Personenlift gerne an den gewünschten Einsatzort. Falls Sie nicht sicher sind, ob wir zu Ihrem Standort liefern, zögern Sie nicht, uns anzurufen oder uns eine Nachricht zu schreiben. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Alternativ können Sie den Personenlift auch selbstverständlich direkt bei uns vor Ort abholen.

Mit passendem Zubehör

Wenn Sie einen Personenlift mieten, stellen wir Ihnen gerne auch das passende Zubehör zur Verfügung. Beim Mieten des Personenlifts ist es oft von Vorteil, auch eine Rampe mit zu mieten. So können Sie den Lift auch über höhere Hindernisse fahren. Sprechen Sie uns gerne an, um beim Personenlift mieten auch eine Auffahrrampe dazu zu mieten.

Weitere Infos finden Sie hier

Die Leistungen im Überblick, das können wir für Sie tun:

Ihre Vorteile bei
Schäfer Gerüstbau

Personenlift mieten

Unsere Personenlifte

Nur wenige Schritte… so einfach geht das!

WIR FREUEN UNS AUF IHRE ANFRAGE!

Schäfer Gerüstbau GmbH & Co. KG
Traminerweg 15
71364 Winnenden

Telefon: 07195 / 97 97 32 – 0
Fax: 07195 / 97 97 32 – 29
E-Mail: info@schaefer-geruestbau.de
Web: www.schaefer-geruestbau.de

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen?

Gerne beantworten wir Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon.

Wir haben hier einige Fragen zusammengefasst die in der Vergangenheit aufkamen.

Möglicherweise finden Sie Ihre Frage hier wieder.

Wie finde ich das passende Mietgerät für mein Vorhaben?2023-05-31T13:28:39+00:00

Schauen Sie auf unsere Homepage nach dem passenden Gerät, die Datenblätter der jeweiligen Maschinen stehen Ihnen als Download zur Verfügung. Sollten Sie sich nicht sicher sein, welches Gerät das richtige für Ihr Anliegen ist, melden Sie sich gerne jederzeit bei uns. Wir vereinbaren einen Termin vor Ort mit Ihnen und Beraten Sie kostenlos, welches Gerät in Frage kommt.

Entstehen in der Angebotsphase Kosten?2023-05-31T13:29:23+00:00

Für ein Angebot entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Auch die Beratung (wenn notwendig mit gemeinsamen Vor-Ort-Termin) ist für Sie kostenlos.

Vorgehensweise im Schadensfall.2023-05-31T13:30:26+00:00

Es ist ein Schaden entstanden? Kontaktieren Sie uns und wir besprechen das weitere Vorgehen. Die Geräte sind in jedem Fall versichert. Eine Selbstbeteiligung entnehmen Sie aus dem Mietvertrag.

Wie erfolgt die An- und Ablieferung der Geräte?2023-05-31T13:31:37+00:00

Gerne liefern wir die Geräte an Sie an und holen diese wieder ab. Manche Geräte haben eine Straßenzulassung. Diese können bei uns nach vorheriger Rücksprache abgeholt werden. Wenn Sie ein passendes Lieferfahrzeug besitzen, ist auch eine Selbstabholung von Geräten ohne Straßenzulassung bei uns Möglich. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit uns auf.

Einweisung in die Geräte2023-05-31T13:32:06+00:00

Wir weisen Sie Gründlich und Ausführlich in die Bedienung und Steuerung unserer Geräte ein damit Sie diese Sicher und Gefahrlos Bedienen können. Dies geschieht in der Regel zum Zeitpunkt der Auslieferung.

Wer darf die Geräte Bedienen?2023-05-31T13:33:14+00:00

a) Im Gewerblichen Bereich benötigen Bediener von Hubarbeitsbühnen, Teleskoplader und Gabelstaplern die entsprechenden „Führerscheine“. Die Verantwortung hierfür liegt beim Arbeitgeber. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter, welche die Geräte Bedienen, die entsprechende Qualifikation besitzen. TIPP: Bei uns können Sie an folgenden Ausbildungen Teilnehmen – Gabelstaplerschein, Arbeistbühnenschein – sprechen Sie uns gerne an.

b) Im Privaten Bereich benötigen sie keine spezielle Qualifizierung. Sie erhalten die Einweisung von uns und können mit dem Gerät arbeiten. Bei Geräten mit Straßenzulassung benötigen Sie ggf. die entsprechende Führerscheinklasse.

Arbeiten von weiteren Unternehmen (dritter) mit Mietgeräten der Firma Schäfer – was gilt es zu beachten?2023-05-31T13:33:46+00:00

Sollten Sie ein Gerät von uns gemietet haben und wollen es an weitere Firmen überlassen, ist die Grundsätzlich nicht gestattet bzw. mit uns abzustimmen (siehe auch Mietvertrag). Des Weiteren bleiben Sie in allen Belangen unser Mietverttragspartner und Ansprechpartner.

Arbeiten im Ausland2023-05-31T13:34:06+00:00

Es ist Ihnen untersagt, die Mietgeräte aus Deutschland auszuführen (siehe Mietvertrag). Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne jederzeit.

Wie erfolgt die Abrechnung?2023-05-31T13:34:30+00:00

Vereinbarungen zur Abrechnung finden Sie in Ihrem Angebot und Ihrem Mietvertrag. Sollten noch weitere Fragen bestehen, kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.

Mietgeräte im Stillstand (Tage an welchen nicht gearbeitet wird)2023-05-31T13:35:33+00:00

Generell gelten die Mietbedingungen aus dem Mietvertrag. Für Tage an welchen nicht gearbeitet wird können im Einzelfall Sondervereinbarungen getroffen werden. Kontaktieren Sie uns hierzu.

Kontakt in dringenden Fällen2023-05-31T13:35:57+00:00

Wir lassen Sie nicht im „Regen“ stehen. Sie haben ein Dringliches Anliegen, dass auch am Wochenende oder an Schließtagen absolut nicht warten kann? Kontaktieren Sie uns bitte per Mail und Schildern Sie am besten schon im Betreff der E-Mail, dass es sich um einen Notfall handelt. Wir nehmen schnellst möglich Kontakt zu Ihnen auf.

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