Gabelstapler mieten Schorndorf 73614 für jedes Aufgabengebiet
Sie benötigen einen zuverlässigen Gabelstapler für Ihr Unternehmen, möchten aber nicht gleich einen kaufen? Kein Problem! Bei uns können Sie Gabelstapler mieten Schorndorf 73614 – schnell, einfach und unkompliziert.
Wir bieten eine breite Palette von Gabelstaplern, die für verschiedene Anforderungen geeignet sind. Für die Elektro-Gabelstapler und Diesel-Gabelstapler haben wir verschiedenen Größen und Tragfähigkeiten im Angebot. Egal, ob Sie einen Gabelstapler für den Innen- oder Außenbereich benötigen, wir haben das passende Modell für Sie.
In unserem Gabelstapler mieten Schorndorf 73614 Service werden die Gabelstapler in regelmäßigen Abständen gewartet, um eine maximale Sicherheit und Leistung zu gewährleisten. Unser erfahrenes Team steht Ihnen bei der Auswahl des richtigen Gabelstaplers gerne zur Seite und berät Sie bei allen Fragen rund um das Thema Gabelstapler mieten Schorndorf 73614.
Die Leistungen im Überblick, das können wir für Sie tun:
Unsere Gabelstapler
WIR FREUEN UNS AUF IHRE ANFRAGE!
Schäfer Gerüstbau GmbH & Co. KG
Traminerweg 15
71364 Winnenden
Telefon: 07195 / 97 97 32 – 0
Fax: 07195 / 97 97 32 – 29
E-Mail: info@schaefer-geruestbau.de
Web: www.schaefer-geruestbau.de
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Sie haben Fragen?
Gerne beantworten wir Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon.
Wir haben hier einige Fragen zusammengefasst die in der Vergangenheit aufkamen.
Möglicherweise finden Sie Ihre Frage hier wieder.
Schauen Sie auf unsere Homepage nach dem passenden Gerät, die Datenblätter der jeweiligen Maschinen stehen Ihnen als Download zur Verfügung. Sollten Sie sich nicht sicher sein, welches Gerät das richtige für Ihr Anliegen ist, melden Sie sich gerne jederzeit bei uns. Wir vereinbaren einen Termin vor Ort mit Ihnen und Beraten Sie kostenlos, welches Gerät in Frage kommt.
Für ein Angebot entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Auch die Beratung (wenn notwendig mit gemeinsamen Vor-Ort-Termin) ist für Sie kostenlos.
Es ist ein Schaden entstanden? Kontaktieren Sie uns und wir besprechen das weitere Vorgehen. Die Geräte sind in jedem Fall versichert. Eine Selbstbeteiligung entnehmen Sie aus dem Mietvertrag.
Gerne liefern wir die Geräte an Sie an und holen diese wieder ab. Manche Geräte haben eine Straßenzulassung. Diese können bei uns nach vorheriger Rücksprache abgeholt werden. Wenn Sie ein passendes Lieferfahrzeug besitzen, ist auch eine Selbstabholung von Geräten ohne Straßenzulassung bei uns Möglich. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit uns auf.
Wir weisen Sie Gründlich und Ausführlich in die Bedienung und Steuerung unserer Geräte ein damit Sie diese Sicher und Gefahrlos Bedienen können. Dies geschieht in der Regel zum Zeitpunkt der Auslieferung.
a) Im Gewerblichen Bereich benötigen Bediener von Hubarbeitsbühnen, Teleskoplader und Gabelstaplern die entsprechenden „Führerscheine“. Die Verantwortung hierfür liegt beim Arbeitgeber. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter, welche die Geräte Bedienen, die entsprechende Qualifikation besitzen. TIPP: Bei uns können Sie an folgenden Ausbildungen Teilnehmen – Gabelstaplerschein, Arbeistbühnenschein – sprechen Sie uns gerne an.
b) Im Privaten Bereich benötigen sie keine spezielle Qualifizierung. Sie erhalten die Einweisung von uns und können mit dem Gerät arbeiten. Bei Geräten mit Straßenzulassung benötigen Sie ggf. die entsprechende Führerscheinklasse.
Sollten Sie ein Gerät von uns gemietet haben und wollen es an weitere Firmen überlassen, ist die Grundsätzlich nicht gestattet bzw. mit uns abzustimmen (siehe auch Mietvertrag). Des Weiteren bleiben Sie in allen Belangen unser Mietverttragspartner und Ansprechpartner.
Es ist Ihnen untersagt, die Mietgeräte aus Deutschland auszuführen (siehe Mietvertrag). Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne jederzeit.
Vereinbarungen zur Abrechnung finden Sie in Ihrem Angebot und Ihrem Mietvertrag. Sollten noch weitere Fragen bestehen, kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.
Generell gelten die Mietbedingungen aus dem Mietvertrag. Für Tage an welchen nicht gearbeitet wird können im Einzelfall Sondervereinbarungen getroffen werden. Kontaktieren Sie uns hierzu.
Wir lassen Sie nicht im „Regen“ stehen. Sie haben ein Dringliches Anliegen, dass auch am Wochenende oder an Schließtagen absolut nicht warten kann? Kontaktieren Sie uns bitte per Mail und Schildern Sie am besten schon im Betreff der E-Mail, dass es sich um einen Notfall handelt. Wir nehmen schnellst möglich Kontakt zu Ihnen auf.