a) Im Gewerblichen Bereich benötigen Bediener von Hubarbeitsbühnen, Teleskoplader und Gabelstaplern die entsprechenden „Führerscheine“. Die Verantwortung hierfür liegt beim Arbeitgeber. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter, welche die Geräte Bedienen, die entsprechende Qualifikation besitzen. TIPP: Bei uns können Sie an folgenden Ausbildungen Teilnehmen – Gabelstaplerschein, Arbeistbühnenschein – sprechen Sie uns gerne an.

b) Im Privaten Bereich benötigen sie keine spezielle Qualifizierung. Sie erhalten die Einweisung von uns und können mit dem Gerät arbeiten. Bei Geräten mit Straßenzulassung benötigen Sie ggf. die entsprechende Führerscheinklasse.