a) Der „Arbeitsbühnen-Führerschein“ = Bediener/innen von Hubarbeitsbühnen nach DGUV 308-008
b) Der „Gabelstapler-Führerschein“ = Fahrer/innen von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand nach DGUV 308-001
a) Der „Arbeitsbühnen-Führerschein“ = Bediener/innen von Hubarbeitsbühnen nach DGUV 308-008
b) Der „Gabelstapler-Führerschein“ = Fahrer/innen von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand nach DGUV 308-001