Bitte senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Namen und der Baustellenadresse und sagen uns, ab wann das Gerüst zum Abbau freigegeben ist. Eventuell anfallende längere Vorhaltungswochen über die Grundstandzeit hinaus werden bis zu dem Tag, ab welchem der Abbau möglich ist, weiterberechnet. Entscheidend ist in jedem Fall der Tag, ab welchem Sie das Gerüst zum Abbau freigeben.