Hubarbeitsbühnen Bediener/in
Schulung zur Bedienung von Hubarbeitsbühnen
Wer eine Hubarbeitsbühne bedienen möchte, muss nach DGUV Grundsatz 308-008 nachweislich ausgebildet sein. Zudem muss das Unternehmen den Bediener schriftlich beauftragen. Mit unserem Lehrgang sind Sie rechtlich abgesichert. Die Bediener von Hubarbeitsbühnen müssen in Theorie und Praxis geschult sein und dies jährlich auffrischen.
Inhalte Grundausbildung:
- Rechtliche Grundlagen
- Bestimmungsgemäße Verwendung
- Anforderungen an Bediener und Geräte
- Fahrzeugtechnik
- Tägliche Einsatzprüfung
- Einsatz persönlicher Schutzkleidung
- Unfallbeispiele mit Analyse
- Schriftliche Prüfung
- Einweisung an der Hubarbeitsbühne
- Übungen mit der Hubarbeitsbühne und Praktische Prüfung
- Dauer ca. 2 Tage
Fahrausweis und Zertifikat nach erfolgreichem Abschluss.
Inhouse Schulungen möglich, sprechen Sie uns bitte an.
Jährliche Unterweisung
Gemäß der DGUV Vorschrift müssen Bediener von Hubarbeitsbühnen, also Besitzer eines Fahrausweises, jährlich von qualifiziertem Personal unterwiesen werden. Diese Unterweisung bieten wir Ihnen gerne an.
Inhalte jährliche Unterweisung:
- Auffrischung von allen oben genannten Punkten und Erläuterung von Neuerungen und Änderungen
- Dauer ca. 1 Tag
Teilnahmebescheinigung und Bestätigung im Fahrausweis über die notwendige jährliche Unterweisung
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Sie haben Fragen?
Gerne beantworten wir Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon.
Wir haben hier einige Fragen zusammengefasst die in der Vergangenheit aufkamen.
Möglicherweise finden Sie Ihre Frage hier wieder.
a) Der „Arbeitsbühnen-Führerschein“ = Bediener/innen von Hubarbeitsbühnen nach DGUV 308-008
b) Der „Gabelstapler-Führerschein“ = Fahrer/innen von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand nach DGUV 308-001
In der Regel finden die Schulungen in unserem Firmengebäude in Winnenden statt. Bei mehreren Teilnehmern/innen und/oder Gruppen können wir die jeweiligen Schulungen auch in Ihren Betriebsräumen vornehmen.
Wir haben über das gesamte Jahr verteilt Kurse. Bitte kontaktieren Sie uns, dann schauen wir nach möglich Terminen und freien Plätzen.
a) Bei Schulungen in unserer Firmenzentrale stehen Ihnen die jeweilige Geräte geprüft und gewartet für den praktischen Teil der Ausbildung zur Verfügung.
b) Bei Schulungen auf Ihrem Betriebsgelände kann nach Rücksprache mit uns gerne auf Ihren eigenen Geräten geschult werden. Anderenfalls können wir auch Geräte zum vereinbarten Termin für die Schulung mitbringen. Bitte kontaktieren Sie uns, wir besprechen die Details.
a) Im gewerblichen Bereich benötigt jeder Mitarbeiter, welcher einen Arbeitsbühne oder einen Gabelstapler bedient, eine entsprechende Qualifizierung nach den oben genannten DGUV-Vorschriften.
b) Im Privaten Bereich benötigen Sie hierfür keine Qualifizierung – sollten Unklarheiten bestehen kontaktieren Sie uns jederzeit gerne.