FAQ – Häufig gestellte Fragen
Sie haben Fragen?
Gerne beantworten wir Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon.
Wir haben hier einige Fragen zusammengefasst die in der Vergangenheit aufkamen.
Möglicherweise finden Sie Ihre Frage hier wieder.
a) Der „Arbeitsbühnen-Führerschein“ = Bediener/innen von Hubarbeitsbühnen nach DGUV 308-008
b) Der „Gabelstapler-Führerschein“ = Fahrer/innen von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand nach DGUV 308-001
In der Regel finden die Schulungen in unserem Firmengebäude in Winnenden statt. Bei mehreren Teilnehmern/innen und/oder Gruppen können wir die jeweiligen Schulungen auch in Ihren Betriebsräumen vornehmen.
Wir haben über das gesamte Jahr verteilt Kurse. Bitte kontaktieren Sie uns, dann schauen wir nach möglich Terminen und freien Plätzen.
a) Bei Schulungen in unserer Firmenzentrale stehen Ihnen die jeweilige Geräte geprüft und gewartet für den praktischen Teil der Ausbildung zur Verfügung.
b) Bei Schulungen auf Ihrem Betriebsgelände kann nach Rücksprache mit uns gerne auf Ihren eigenen Geräten geschult werden. Anderenfalls können wir auch Geräte zum vereinbarten Termin für die Schulung mitbringen. Bitte kontaktieren Sie uns, wir besprechen die Details.
a) Im gewerblichen Bereich benötigt jeder Mitarbeiter, welcher einen Arbeitsbühne oder einen Gabelstapler bedient, eine entsprechende Qualifizierung nach den oben genannten DGUV-Vorschriften.
b) Im Privaten Bereich benötigen Sie hierfür keine Qualifizierung – sollten Unklarheiten bestehen kontaktieren Sie uns jederzeit gerne.